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   FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 4636/00 E   

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https://dejure.org/2002,9481
FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 4636/00 E (https://dejure.org/2002,9481)
FG Münster, Entscheidung vom 27.08.2002 - 1 K 4636/00 E (https://dejure.org/2002,9481)
FG Münster, Entscheidung vom 27. August 2002 - 1 K 4636/00 E (https://dejure.org/2002,9481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung von Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung in der häuslichen Waschmaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung in der häuslichen Waschmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1589
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.06.1993 - VI R 77/91

    Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung in der privaten

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 4636/00
    Nach der Rspr. des BFH (Urteil vom 29.6.1993 VI R 7/91, BStBl. II 1993, 837/838), der sich der Senat anschließt, sind auch die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • BFH, 29.06.1993 - VI R 53/92

    1. Werbungskostenabzug nur bei Reinigung typischer Berufskleidung i. S. des § 9

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 4636/00
    Der Senat kann offen lassen, ob es sich bei der Dienstkleidung des Kl. tatsächlich um typische Berufskleidung handelt (dazu z.B. BFH-Urteil vom 29.6.1993 VI R 53/92, BStBl. II 1993, 838/839).
  • BFH, 27.02.1992 - VI R 7/91

    Unzulässigkeit einer Revision nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 4636/00
    Nach der Rspr. des BFH (Urteil vom 29.6.1993 VI R 7/91, BStBl. II 1993, 837/838), der sich der Senat anschließt, sind auch die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • FG München, 29.04.2005 - 10 K 1422/02

    Aufwendungen für das Waschen typischer Berufskleidung zu Hause in der

    In der Rechtsprechung wurden Werte von 1, 40 DM je Waschgang bei einem zusätzlichen Waschgang je Woche (Urteil des FG Berlin vom 22. Oktober 1981, I 220/80, EFG 1982, 463) und nicht mehr als 200 DM (Urteil des Hessischen FG vom 28. Oktober 1999, 13 K 851/99, EFG 2000, 562) anerkannt oder aber auch die Reinigungskosten anhand repräsentativer Daten der Verbraucherverbände (z. B. AgV) geschätzt (Urteil des FG Münster vom 27. August 2002, 1 K 4636/00, EFG 2002, 1589 ).
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